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   BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 32.15   

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https://dejure.org/2015,30516
BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 32.15 (https://dejure.org/2015,30516)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2015 - 4 BN 32.15 (https://dejure.org/2015,30516)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 4 BN 32.15 (https://dejure.org/2015,30516)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Erfolglosigkeit einer Beschwerde wegen nicht über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung; Erklärung einer Klosterinsel zur Welterbestätte; Festsetzung eines Außenbereichsgrundstückes als nicht überbaubare Fläche

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolglosigkeit einer Beschwerde wegen nicht über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung; Erklärung einer Klosterinsel zur Welterbestätte; Festsetzung eines Außenbereichsgrundstückes als nicht überbaubare Fläche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welterbestätte als abwägungsrelevanter Belang per se stärker zu gewichten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keinen Abwägungsvorrang für Welterbestätte! (IBR 2016, 1047)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 32.15
    Es kann offen bleiben, ob aufgrund dieses Sachverhaltes der rechtzeitige Eingang der Beschwerdebegründung beim Normenkontrollgericht zu fingieren ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 32.15
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hinreichend geklärt, dass die in § 1 Abs. 6 BauGB genannten Belange weder abschließend sind noch in ihrer Zusammenstellung einen Vorrang in sich oder gegenüber privaten Belangen enthalten (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 1. November 1974 - 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 32.15
    Gesetzlich vorprogrammiert ist weder, welche der in § 1 Abs. 6 BauGB aufgeführten oder sonstigen Belange bei der Planung zu berücksichtigen sind, noch mit welchem Gewicht sie bei der Abwägung zu Buche schlagen (BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 57 = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 05.04.1993 - 4 NB 3.91

    Mindestgröße für Baugrundstücke?

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 32.15
    Aus diesem Grund lässt sich ein auch nur relativer Vorrang des einen benannten Belangs gegenüber einem anderen nicht abstrakt festlegen (BVerwG, Beschluss vom 5. April 1993 - 4 NB 3.91 - BVerwGE 92, 231 ; siehe ferner Beschluss vom 28. Juni 1993 - 4 NB 23.93 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 67 = juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 32.15
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 13. August 2015 - 4 B 15.15 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.06.1993 - 4 NB 23.93

    Öffentlicher Belang des dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 32.15
    Aus diesem Grund lässt sich ein auch nur relativer Vorrang des einen benannten Belangs gegenüber einem anderen nicht abstrakt festlegen (BVerwG, Beschluss vom 5. April 1993 - 4 NB 3.91 - BVerwGE 92, 231 ; siehe ferner Beschluss vom 28. Juni 1993 - 4 NB 23.93 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 67 = juris Rn. 6).
  • BVerwG, 13.08.2015 - 4 B 15.15

    Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 32.15
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 13. August 2015 - 4 B 15.15 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.11.1989 - 4 NB 28.89

    Abwägungsfehler infolge Verletzung der Planungsleitsätze und Optimierungsgebote

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2015 - 4 BN 32.15
    Zu berücksichtigende Belange und deren Gewicht bestimmen sich vielmehr nach den Besonderheiten der konkreten Planungssituation (BVerwG, Beschluss vom 15. November 1989 - 4 NB 28.89 - juris Rn. 6).
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